Am heutigen Dienstag hat Deutschlands höchstes Gericht, der
Bundesgerichtshof, den Rausschmiss von Martin Kind als Geschäftsführer
bei Hannover 96 bestätigt. Der Vorstand des Muttervereins hatte Martin
Kind im Sommer 2022 mit sofortiger Wirkung abberufen, dagegen wehrte sich
dieser vor Gericht und bekam bei den regionalen Gerichten mehrfach Recht.
Erst vor dem BGH hat sich der Mutterverein ganz im Sinne der 50+1-Regel,
deren Beachtung und Verteidigung durch den Vorstand auf eindeutigen
Mitgliederwunsch auch in der 96-Vereinssatzung verankert wurde,
unternehmens- und verbandsrechtlich durchsetzen können. Zwar bleibt Martin
Kind der hannoverschen Fußballwelt weiterhin als Geschäftsführer der
Investorengesellschaft und der Stadiongesellschaft erhalten. Allerdings
unterliegt er in dieser Rolle nach §2 Absatz 1i der DFL-Lizenzordnung
ebenfalls der Geschäftsführung der Profigesellschaft, die dort die
maßgebliche Kontrolle haben muss.
Das Ende der zweijährigen Gerichtsmarathons hat gezeigt, dass es manchmal
mühsam sein kann, 50+1 umzusetzen, aber es funktioniert. DFB und DFL haben
mit der 50+1-Regel ein wirksames Mittel geschaffen, um die Hoheit der
Muttervereine gegenüber den Profigesellschaften, sofern die Profis denn
ausgegliedert sind, sicherzustellen. Alle Beteiligten sind daher dazu
aufgerufen, die 50+1-Regel weiter mit echtem Leben zu füllen.
Die Stimmrechtehoheit der Muttervereine ist ein Aushängeschild des
deutschen Fußballs, um das uns Fans und Funktionäre im Ausland
regelmäßig beneiden. Der deutsche Profifußball ist im Ausland Vorbild,
nicht trotz, sondern gerade wegen der 50+1-Regel. Die direkte
Einflussmöglichkeit der Muttervereine und ihrer Mitglieder erzeugt in den
deutschen Fanszenen eine einzigartige Bindung, die sich ihrer Kreativität
und Stimmung Woche für Woche in vollen Stadien beobachten lässt. Dieses
Kulturgut gilt es zu erhalten und weiter zu festigen.
Der Bundesgerichtshof hat verdeutlicht, dass 50+1 nicht nur lebt, sondern
bei konsequenter Um- und Durchsetzung auch auf gesellschaftsrechtlicher
Ebene standhält. Wir fordern DFB und DFL auf, die systematische und
konsistente Anwendung der 50+1-Regel jederzeit zu gewährleisten. Die
Umsetzung der 50+1-Regel muss zudem lückenlos nach außen hin deutlich
erkennbar sein.
Fanszenen Deutschland, 16.07.2024